Teleradiologie

Vorraussetzung für die Teleradiologie ist die komplett digitale Bilderfassung der zu betreuenden Modalitäten in den angeschlossenen Krankenhäusern. Entsprechend der Röntgenverordnung erfolgt in enger Kooperation zwischen den beteiligten Radiologen des ukb, den MTRA und den klinischen Kollegen in den betreuten Krankenhäusern die Anmeldung, Prüfung der rechtfertigenden Indikation, die Durchführung der Untersuchung und anschließend die Befundung. In wöchentlichem Abstand werden zusätzlich jeweils vor Ort Qualitätszirkel durchgeführt, die die Besprechung diagnostischer Strategien und die radiologische Befunddemonstration beinhalten.Durchleuchtungsuntersuchungen und komplexe CT- Fragestellungen werden durch den anwesenden Radiologen des ukb realisiert.
Eine ausreichende Bandbreite zur Bild- und Leistungsdatenübertragung ist eine wesentliche technische Grundlage. Mindestens 2 Mbit sind zu fordern, z.T. wird dies mit Hilfe von Richtfunkstrecken deutlich übertroffen.
Die zeitnahe Befundung und die permanente bilaterale Erreichbarkeit auch außerhalb des Tagesdienstes gewährleisten eine hohe Konstanz der Patientenversorgung in den betreuten Krankenhäusern. Häufig hat sich die Zusammenarbeit auf die klinischen Disziplinen ausgedehnt. So wird bei Fragestellungen, die eine klinische Spezialisierung erfordern, die vor Ort nicht verfügbar ist, eine Fernkonsultation mit den klinischen Kollegen im ukb anhand der übertragenen Aufnahmen durchgeführt, z.B. für neurochirurgische Probleme.
 

Unfallkrankenhaus Berlin
Institut für Radiologie

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