Obduktionen

Die Ergebnisse der Obduktion dienen der Information von behandelnden Ärzten und Angehörigen, können aber auch versicherungsrechtlich von Bedeutung sein (z.B. Durchsetzung von Rentenansprüchen).

Wir führen klinische Obduktionen auf Anforderung der behandelnden Ärzte durch. Die Durchführung setzt die zu Lebzeiten gegebene Einwilligung des Verstorbenen oder die Zustimmung der nächsten Angehörigen voraus.

Die Ergebnisse einer Obduktion werden in einer klinisch-pathologischen Konferenz demonstriert und mit den behandelnden Ärzten besprochen. Die Obduktion dient damit der Aus- und Weiterbildung der Ärzte, nicht nur in der Pathologie, sondern auch in den klinischen Fächern.
Die klinische Obduktion erfüllt damit vielfältige Funktionen zum Nutzen zukünftiger Patienten des Klinikums („mortui vivos docent“: die Toten lehren die Lebenden).
 

Unfallkrankenhaus Berlin
Institut für Pathologie

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